Hunde-Anmeldung


Allgemeine Informationen

 

Der Steuer unterliegt das Halten von mehr als 3 Monate alten Hunden im Stadtgebiet.


Der Hundehalter ist verpflichtet einen Hund innerhalb von zwei Wochen nach Beginn der Haltung oder - wenn der Hund von einer ihm gehörenden Hündin geworfen ist - innerhalb von zwei Wochen, nachdem der Hund 3 Monate alt geworden ist, anzumelden


Rechtsgrundlagen


Notwendige Unterlagen


Gebühren


Ansprechpartner

Geschäftsbereich II

 

Frau Kathrin Brecl
Telefon (03574) 488-230

Frau Anja Sanne
Telefon (03574) 488-226


Formulare

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