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Wie kandidiere ich?

Am 9. Juni 2024 finden in Brandenburg die Kommunalwahlen statt. Abgestimmt wird über den Kreistag des Landkreises Oberspreewald-Lausitz, die Stadtverordnetenversammlungen der Stadt Lauchhammer sowie über die Ortsbeiräte in Grünewalde, Kleinleipisch und Kostebrau. Es geht um eine Menge, Kommunalpolitik ist sehr vielfältig. Umso wichtiger ist eine gute, engagierte Beteiligung. Wer in den nächsten fünf Jahren die Entscheidungen in seiner Kommune mitgestalten möchte, kann sich entweder über eine Partei, politische Vereinigung oder Wählergruppe für die Wahl aufstellen lassen oder man bewirbt sich als Einzelkandidat.

 

 

Aufstellen von Wahlvorschlägen

Auf den Seiten des Landeswahlleiters des Landes Brandenburger finden Sie alle - nach den Vorgaben der Brandenburgischen Kommunalwahlverordnung - erforderlichen Unterlagen für die Einreichung eines Wahlvorschlages zu den kommunalen Vertretungswahlen und den Personenwahlen.

 

Die entsprechenden Formulare können Sie unter "Anlagen aus der Kommunalwahlverordnung" downloaden. Alternativ bietet sich die Nutzung des "Formularservers" an. 

 

Zu den Anlagen für die Einreichung von Wahlvorschlägen

 

 

Nutzung Formularserver

Mit dem Formularserver haben Sie die Möglichkeit, Ihren Wahlvorschlag elektronisch zu erfassen. Die Verwendung des Formularservers stellt sicher, dass der Wahlvorschlag in einer einheitlichen und gut lesbaren Form erstellt wird und die Daten der Bewerbenden in den Anlagen 5a bis 9a identisch sind

 

Nach Abschluss der Eingaben wird ein PDF-Dokument erzeugt. Dieses muss vom Wahlvorschlagsträger ausgedruckt werden, um darauf die persönlichen und handschriftlichen Unterschriftsleistungen vorzunehmen. Zusätzlich zur weiteren erforderlichen Einreichung des unterschriebenen Wahlvorschlages beim Wahlleiter im Original, können die Wahlvorschlagsträger nunmehr ihren Wahlvorschlag elektronisch übermitteln. Die elektronische Übermittlung des Wahlvorschlages stellt keine formgerechte Einreichung des Wahlvorschlages dar. Mit Blick auf die Regelung des § 98 Absatz 3 Satz 1 BbgKWahlG genügt die elektronische Übersendung des Wahlvorschlages daher nicht aus, um die Einreichungsfrist zu wahren.

 

Für die Wahlen der Vertretungen (Anlage 5a) ist der Formularserver wie folgt erreichbar:

 

Zum Formularserver

 

 

Weitere Links

Informationen für Bewerbende

Fristen und Termine

Rundschreiben des Ministeriums des Inneren und für Kommunales zur Aufstellung der Wahlvorschläge vom 26. September 2023

Brandenburgische Landeszentrale für politische Bildung

Download Flyer "Wie kandidiere ich?"

 

Kontakt

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Stadt Lauchhammer

Wilhelm-Pieck-Straße 2

01979 Lauchhammer

 

Telefon:

03574 488-288

Fax:

03574 46740-20

 

Rathaus 

Stadt Lauchhammer

Liebenwerdaer Straße 69

01979 Lauchhammer

 

Telefon:

03574 488-0

Fax:

03574 46740-10

 

 

 

 

 

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