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Stadt Lauchhammer
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Stadt Lauchhammer
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Fundbüro
Allgemeine Informationen
Sollten Sie etwas verloren haben, könnte Ihnen vielleicht das Fundbüro helfen.
Fundsachen sind Gegenstände, die dem Besitzer ohne Absicht der Eigentums- oder Gewahrsamsaufgabe abhanden gekommen sind (verlorene Sachen). Das Fundbüro ist für die Entgegennahme, Aufbewahrung und Aushändigung von Fundsachen zuständig. Dem Fundbüro werden auch Fundstücke von anderen Fundbüros der Bundesrepublik übergeben, sofern sich bei der Fundsache ein Hinweis befindet, dass der vermutliche Eigentümer seinen Wohnsitz in Lauchhammer hat.
Einem Hinweis die den Eigentümer der Fundsachen ermittelt, wird umgehend nachgegangen.
Die Aufbewahrungsfrist für alle Fundsachen beginnt mit der Anzeige des Fundes und beträgt 6 Monate. Alle Fundsachen werden regelmäßig im Amtsblatt der Stadt Lauchhammer veröffentlicht. Nach Ablauf der sechsmonatigen Frist geht die Fundsache in das Eigentum des Finders über, sofern ein Eigentumsvorbehalt geltend gemacht wurde. Alle anderen Fundsachen werden nach vorheriger amtlicher Bekanntmachung durch Aushang und örtliche Medien vom Fundbüro versteigert oder anderweitig verwertet.
Verlustbescheinigung
Das Fundbüro erteilt auf Antrag eine Verlustbescheinigung für Versicherungen, dass z.B. gestohlene Fahrräder nicht im Fundbüro der Stadt abgegeben oder als gefunden gemeldet wurden. Für die Ausstellung der Bescheinigung ist die Vorlage der Strafanzeige der Polizei erforderlich.
Finderlohn
Der gesetzliche Finderlohn beträgt nach § 971 des Bürgerlichen Gesetzbuches von dem Wert der Sache bis zu 500,00 Euro fünf vom Hundert, von dem Mehrwert drei vom Hundert.
Rechtsgrundlagen
Bürgerliches Gesetzbuch
Notwendige Unterlagen
Das Fundbüro benötigt für die korrekte Zuordnung und Herausgabe eine möglichst genaue Beschreibung der verlorenen Sache und der Umstände des Verlustes (Zeitpunkt, Örtlichkeit). Der Verlierer soll einen Eigentumsnachweis an der verlorenen Sache und deren Wert vorlegen.
Gebühren
Die Gebühren für die Aushändigung einer verwahrten Fundsache an den Verlierer, Eigentümer oder Finder bei Sachen sind im Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Brandenburg Teil II Nr. 11
vom 08. Juni 2000 geregelt.
Für die Erteilung der Verlustbescheinigung wird eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 1,50 Euro erhoben.
Ansprechpartner
Geschäftsbereich IFrau Kerstin Hoppe (03574) 488-201