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Liebenwerdaer Straße 69

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Schiedsstelle

Informationen über die Aufgaben einer Schiedsstelle

 

Allgemeine Informationen über die Aufgaben einer Schiedsstelle

 

Die auf kommunaler Ebene eingerichteten Schiedsstellen sind neben Notaren und Rechtsanwälten zur Durchführung von außergerichtlichen, obligatorischen Schlichtungsverfahren auf der Grundlage des Gesetzes über die Schiedsstellen in den Gemeinden (Schiedsstellengesetz – SchG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 21. November 2000 zuständig.

Die Schiedsstelle ist eine Einrichtung zur Schlichtung kleiner Meinungsverschiedenheiten und Streitigkeiten - vermögensrechtlicher oder strafrechtlicher Art. Die Aufgaben der Schiedsstelle werden von den Schiedspersonen ehrenamtlich wahrgenommen.

Das vor der Schiedsstelle durchzuführende Schlichtungsverfahren hat das Ziel, einen Vergleich herbeizuführen, also den Betroffenen zu einer Einigung zu verhelfen.

Die Verhandlung einer Rechtsstreitigkeit vor der Schiedsstelle hat den Vorteil, dass das Verfahren schneller, unbürokratischer und kostengünstiger als ein Gerichtsverfahren ist.

 

Schiedsstellen in der Stadt Lauchhammer:

 

Schiedsstelle 1

Zuständigkeitsbereich: Lauchhammer-Mitte, Kleinleipisch, Grünewalde

 

Schiedsstelle 2

Zuständigkeitsbereich: Lauchhammer-West, Lauchhammer-Ost,

Lauchhammer-Süd, Kostebrau

 

 

Auskunft über die Erreichbarkeit der Schiedspersonen erteilt die Stadt Lauchhammer,

Liebenwerdaer Straße 69, 01979 Lauchhammer, Allgemeine Verwaltung, Frau Zocher,

Tel.: 03574 488-211.

 

 

Antrag auf Schlichtungsverhandlung

 

 

Schiedsstellen in Brandenburg

Brandenburgisches Nachbarrechtsgesetz

Bund Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen e.V.