Telefon:
Bürgerbüro
Stadt Lauchhammer
Wilhelm-Pieck-Straße 2
01979 Lauchhammer
03574 488-288
Fax:
03574 46740-20
Rathaus
Stadt Lauchhammer
Liebenwerdaer Straße 69
01979 Lauchhammer
Telefon:
03574 488-0
Fax:
03574 46740-10
Bürgerbüro
Montag:
08:00 - 12:00 Uhr
Dienstag:
09:00 - 12:00 Uhr und
13:00 - 18:00 Uhr
Mittwoch:
geschlossen
Donnerstag:
09:00 - 12:00 Uhr und
13:00 - 16:00 Uhr
Freitag:
09:00 - 12:00 Uhr
Rathaus
Montag:
geschlossen
Dienstag:
09:00 - 12:00 Uhr und
13:00 - 18:00 Uhr
Mittwoch:
geschlossen
Donnerstag:
09:00 - 12:00 Uhr und
13:00 - 16:00 Uhr
Freitag:
09:00 - 11:00 Uhr
Schiedsstelle
Informationen über die Aufgaben einer Schiedsstelle
Allgemeine Informationen über die Aufgaben einer Schiedsstelle
Die auf kommunaler Ebene eingerichteten Schiedsstellen sind neben Notaren und Rechtsanwälten zur Durchführung von außergerichtlichen, obligatorischen Schlichtungsverfahren auf der Grundlage des Gesetzes über die Schiedsstellen in den Gemeinden (Schiedsstellengesetz – SchG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 21. November 2000 zuständig.
Die Schiedsstelle ist eine Einrichtung zur Schlichtung kleiner Meinungsverschiedenheiten und Streitigkeiten - vermögensrechtlicher oder strafrechtlicher Art. Die Aufgaben der Schiedsstelle werden von den Schiedspersonen ehrenamtlich wahrgenommen.
Das vor der Schiedsstelle durchzuführende Schlichtungsverfahren hat das Ziel, einen Vergleich herbeizuführen, also den Betroffenen zu einer Einigung zu verhelfen.
Die Verhandlung einer Rechtsstreitigkeit vor der Schiedsstelle hat den Vorteil, dass das Verfahren schneller, unbürokratischer und kostengünstiger als ein Gerichtsverfahren ist.
Schiedsstellen in der Stadt Lauchhammer:
Schiedsstelle 1
Zuständigkeitsbereich: Lauchhammer-Mitte, Kleinleipisch, Grünewalde
Schiedsstelle 2
Zuständigkeitsbereich: Lauchhammer-West, Lauchhammer-Ost,
Lauchhammer-Süd, Kostebrau
Auskunft über die Erreichbarkeit der Schiedspersonen erteilt die Stadt Lauchhammer,
Liebenwerdaer Straße 69, 01979 Lauchhammer, Allgemeine Verwaltung, Frau Zocher,
Tel.: 03574 488-211.
Antrag auf Schlichtungsverhandlung