Kontakt

Bürgerbüro

Stadt Lauchhammer

Wilhelm-Pieck-Straße 2

01979 Lauchhammer

 

Telefon:

03574 488-288

Fax:

03574 46740-20

 

Rathaus 

Stadt Lauchhammer

Liebenwerdaer Straße 69

01979 Lauchhammer

 

Telefon:

03574 488-0

Fax:

03574 46740-10

 

 

 

 

 

Maerker
Öffnungszeiten

Bürgerbüro

 

Montag:

08:00 - 12:00 Uhr

Dienstag:

09:00 - 12:00 Uhr und

13:00 - 18:00 Uhr

Mittwoch:

geschlossen

Donnerstag:

09:00 - 12:00 Uhr und

13:00 - 16:00 Uhr

Freitag:

09:00 - 12:00 Uhr

 

Rathaus

 

Montag:

geschlossen

Dienstag:

09:00 - 12:00 Uhr und

13:00 - 18:00 Uhr

Mittwoch:

geschlossen

Donnerstag:

09:00 - 12:00 Uhr und

13:00 - 16:00 Uhr

Freitag:

09:00 - 11:00 Uhr

 

 

 

 

Youtube 

 

 

Facebook Stadt Lauchhammer

 

 

Link zur Seite versenden   Ansicht zum Drucken öffnen
 

Bauleitplanung

Die Bauleitplanung ist das wichtigste Instrument für eine kurz- oder mittelfristige Entwicklung der Städte und Gemeinden. Die Rechtsgrundlagen für die Bauleitplanung ergeben sich aus dem Baugesetzbuch (BauGB) und den darauf beruhenden Verordnungen. Bauleitpläne werden in Kategorien unterschieden.

 

 

Flächennutzungsplan

 

Diese Pläne tragen dazu bei, schonend mit Grund und Boden umzugehen, die natürlichen Lebensgrundlagen zu schützen und eine menschenwürdige Umwelt zu sichern. Im Flächennutzungsplan (vorbereitender Bauleitplan) ist für das gesamte Gemeindegebiet die sich aus der städtebaulichen Entwicklung ergebende Art der Bodennutzung nach den voraussehbaren Bedürfnissen der Gemeinde in den Grundzügen dargestellt. Der Flächenutzungsplan der Stadt Lauchhammer ist seit dem 22.09.1998 wirksam.

 

 

Bebauungspläne

 

Der Bebauungsplan (verbindlicher Bauleitplan) wird für Teilbereiche des Gemeindegebietes aufgestellt. Im Gegensatz zum Flächennutzungsplan trifft der Bebauungsplan rechtsverbindliche Regelungen für die Bodennutzung (§ 10 Baugesetzbuch). Er wird von der Gemeinde als Satzung beschlossen. Der Bebauungsplan ist aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln.

 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 

Bebauungsplan 01/2018 „Windpark Kostebrau 2“

A7 Maßnahmeplan

 

1. Änderung des Bebauungsplans BP1/2018 "Windpark Kostebrau 2" gemäß § 13 BauGB

1. Änderung des Bebauungsplans BP1/2018 "Windpark Kostebrau 2" gemäß § 13 BauGB

 

Vorhabenbezogenen Bebauungsplan VEP 1/2018 „Erweiterung des Betriebsgeländes und Errichtung von PV-Freianlagen; Kleinleipisch; Lichterfelder Straße 14“

 

Vorhabenbezogener Bebauungsplan VEP 1/2021- VBP "Recyclinganlage Wolfsberge" in der Stadt Lauchhammer
Satzung

 

Bebauungsplan "Photovoltaikanlage auf der Fläche Brikettfabrik 67, Kesselhaus" in der Stadt Lauchhammer 

 

Satzungen Baurecht

 

Hier finden Sie die aktuelle Gestaltungssatzung für das Stadtzentrum Lauchhammer-Mitte

 

Die Bekanntmachung der Gestaltungssatzung – Stadtzentrum Lauchhammer-Mitte erfolgte im Amtsblatt Nr. 3/2020 vom 30.10.2020.