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Bauleitplanung
Die Bauleitplanung ist das wichtigste Instrument für eine kurz- oder mittelfristige Entwicklung der Städte und Gemeinden. Die Rechtsgrundlagen für die Bauleitplanung ergeben sich aus dem Baugesetzbuch (BauGB) und den darauf beruhenden Verordnungen. Bauleitpläne werden in Kategorien unterschieden.
Flächennutzungsplan
Diese Pläne tragen dazu bei, schonend mit Grund und Boden umzugehen, die natürlichen Lebensgrundlagen zu schützen und eine menschenwürdige Umwelt zu sichern. Im Flächennutzungsplan (vorbereitender Bauleitplan) ist für das gesamte Gemeindegebiet die sich aus der städtebaulichen Entwicklung ergebende Art der Bodennutzung nach den voraussehbaren Bedürfnissen der Gemeinde in den Grundzügen dargestellt. Der Flächenutzungsplan der Stadt Lauchhammer ist seit dem 22.09.1998 wirksam.
Bebauungspläne
Der Bebauungsplan (verbindlicher Bauleitplan) wird für Teilbereiche des Gemeindegebietes aufgestellt. Im Gegensatz zum Flächennutzungsplan trifft der Bebauungsplan rechtsverbindliche Regelungen für die Bodennutzung (§ 10 Baugesetzbuch). Er wird von der Gemeinde als Satzung beschlossen. Der Bebauungsplan ist aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln.
7. Änderung des Flächennutzungsplanes
7. Änderung des Flächennutzungsplan "Photovoltaikanlage auf der Fläche Fabrik 67, Kesselhaus"
Nr. 1204-3209-2 "Industrie und Gewerbegebiet LH-Ost" (ehem. Eisenwerk) Begründung
Satzung_2. Änderung BP Nr. 1204-3290-2 Industrie- und Gewerbegebiet Lauchhammer-Ost_Planzeichnung
"Grünewalder Lauch" 4. Änderung, Begründung
4. Änderung Bebauungsplan "Grünewalder Lauch" in der Stadt Lauchhammer
Bebauungsplan 01/2018 „Windpark Kostebrau 2“
1. Änderung des Bebauungsplans BP1/2018 "Windpark Kostebrau 2" gemäß § 13 BauGB
1. Änderung des Bebauungsplans BP1/2018 "Windpark Kostebrau 2" gemäß § 13 BauGB
Vorhabenbezogenen Bebauungsplan VEP 1/2018 „Erweiterung des Betriebsgeländes und Errichtung von PV-Freianlagen; Kleinleipisch; Lichterfelder Straße 14“
Vorhabenbezogener Bebauungsplan VEP 1/2021- VBP "Recyclinganlage Wolfsberge" in der Stadt Lauchhammer
Satzung
Bebauungsplan "Photovoltaikanlage auf der Fläche Brikettfabrik 67, Kesselhaus" in der Stadt Lauchhammer
Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag zum Bebauungsplan
Bebauungsplan 1/2022 "Wohngebiet Vogelherdweg" in der Stadt Lauchhammer - Aufstellung im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB
Bebauungsplan 1/2022 "Wohngebiet Vogelherdweg" in der Stadt Lauchhammer
Bebauungsplan Lauchhammer BP 4/2022 "Am Torfstichteich"
BPlan_BP_4_2022_Am_Torfstichteich_Deckblatt.pdf
BPlan_BP_4_2022_Am_Torfstichteich_Teil_A_B_Rechtsplan
BPlan_BP_4_2022_Am_Torfstichteich_Teil_C1_Begruendung
BPlan_BP_4_2022_Am_Torfstichteich_Satzung_Zusammenfassende_Erklaerung
BPlan_BP_4_2022_Am_Torfstichteich_Teil_C2_Umweltbericht
BPlan_BP_4_2022_Am_Torfstichteich_Anlage1_Sanierungskonzeption
BPlan_BP_4_2022_Am_Torfstichteich_Anlage2_Schallgutachten
BPlan_BP_4_2022_Am_Torfstichteich_Anlage3_Niederschlagsentwaesserungskonzept
BPlan_BP_4_2022_Am_Torfstichteich_Anlage4_Artenschutzfachbeitrag
BPlan_BP_4_2022_Am_Torfstichteich_Anlage5_Aufforstungsgenehmigungen
Satzungen Baurecht
Hier finden Sie die aktuelle Gestaltungssatzung für das Stadtzentrum Lauchhammer-Mitte
Die Bekanntmachung der Gestaltungssatzung – Stadtzentrum Lauchhammer-Mitte erfolgte im Amtsblatt Nr. 3/2020 vom 30.10.2020.