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Kommunalwahlen
Bekanntmachung des Ergebnisses der Wahl zur Stadtverordnetenversammlung
Bekanntmachung des Ergebnisses der Wahl zum Ortsbeirat Grünewalde
Bekanntmachung des Ergebnisses der Wahl zum Ortsbeirat Kleinleipisch
Bekanntmachung des Ergebnisses der Wahl zum Ortsbeirat Kostebrau
Bekanntmachung der Wahlbehörde über die Wahldurchführung und die Briefwahl
Bekanntmachung über die Sitzung des Wahlausschusses zur Feststellung der endgültigen Wahlergebnisse
Bekanntmachungen der zugelassenen Wahlvorschläge für die Wahl zur Stadtverordnetenversammlung und die Wahl der Ortsbeiräte am 9. Juni 2024
Wahlvorschläge zur Stadtverordnetenversammlung
Wahlvorschläge Ortsbeirat Grünewalde
Wahlvorschläge Ortsbeirat kleinleipisch
Wahlvorschläge Ortsbeirat Kostebrau
Ab sofort können Sie HIER Wahlscheine und Briefwahlunterlagen online beantragen.
Bekanntmachung über die Zusammensetzung des Wahlausschusses
Bekanntmachung über das Widerspruchsrecht zur Speicherung von Wahlhelferdaten
Die Kommunalwahlen umfassen:
die Wahl der Kreistagsabgeordneten für den Landkreis Oberspreewald-Lausitz
die Wahl der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lauchhammer
die Wahl der Ortsbeiräte in Grünewalde, Kleinleipisch und Kostebrau.
Der Kreistag setzt sich aus 50 Abgeordneten des Kreistages und dem Landrat als stimmberechtigtem Mitglied zusammen. Die Stadtverortnetenversammlung (SVV) ist die gewählte Vertretung aller Bürgerinnen und Bürger aus Lauchhammer, Grünewalde, Kleinleipisch und Kostebrau. Die SVV besteht aus 22 Stadtverordneten. Der Ortsbeirat ist die gewählte Vertretung alle wahlberechtigten Personen des jeweiligen Ortsteiles. Der Ortsbeirat Grünwalde besteht aus 5 und die Ortsbeiräte Kleinleipisch und Kostebrau aus jeweils 3 Mitgliedern, die aus ihrer Mitte den Ortsvorsteher, der gleichzeitig Vorsitzender des Ortsbeirates ist sowie einen Stellvertreter wählen. Die Stadtverordnetenversammlung und die Ortsbeiräte werden auf 5 Jahre gewählt.
Grundsätzliche Vorschriften zur Wahl sind im Brandenburgischen Kommunalwahlgesetz (BbgKWahlG) und in der Brandenburgischen Kommunalwahlverordnung (BbgKWahlV) festgelegt. Darüberhinaus ist die Brandenburgische Kommunalverfassung (BbgKVerf) das wichtigste Gesetz auf kommunaler Ebene in Brandenburg.
In Brandenburg gilt zu Kommunalwahlen das Wahlalter 16. Das heißt, wer am Wahltag mindestens 16 Jahre alt ist, darf seine Stimme abgeben. Wahlberechtigt sind alle Einwohner der jeweiligen Kommune, die deutsche Staatsbürger oder Bürger in einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union sind. Für die Wahl zum Kreistag, zur Stadtverordnetenversammlung und zum Ortsbeirat hat jede wahlberechtigte Person je drei Stimmen, die auf einen oder mehrere Bewerber auch unterschiedlicher Wahlvorschläge im Wahlkreis verteilt werden können.
Am Sonntag, dem 26. Mai 2019, waren 13.035 Wahlberechtigte aufgerufen, ihre Stimme bei der Kommunalwahl abzugeben. Mehr als 1.400 dieser Wahlberechtigten hatten zuvor einen Wahlschein beantragt, um per Briefwahl an der Wahl teilzunehmen. Die Wahlbeteiligung lag bei 49,3 % und somit bei knapp 11 Prozentpunkten höher als bei der Kommunalwahl im Jahr 2014 (38,7%).
Ergebnisse im Überblick
Kreistag im Landkreis Oberspreewald-Lausitz
Zum endgültigen Ergebnis der Kreistagswahl
Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lauchhammer
Zum endgültigen Ergebnis der Wahl der Stadtverordnetenversammlung Lauchhammer
Ortsbeirat Grünewalde
Wahlergebnis Ortsbeirat Gründewalde
Ortsbeirat Kleinleipisch
Wahlergebnis Ortsbeirat Kleinleipisch
Ortsbeirat Kostebrau
Wahlergebnis Ortsbeirat Kostebrau