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Briefwahl und Wahlschein
Wie mache ich Briefwahl?
Die Briefwahl gibt Ihnen die Möglichkeit, schon vor dem Wahltag Ihre Stimme abzugeben. Sie können Ihren Wahlschein und Ihre Briefwahlunterlagen wie folgt beantragen:
durch den ausgefüllten Antrag auf der Rückseite Ihrer Wahlbenachrichtigungskarte
in sonstiger schriftlicher Form oder mündlich vor Ort
Eine telefonische Antragstellung ist nicht möglich!
Der Antrag muss Ihren vollständigen Namen, Ihre Adresse sowie Ihr Geburtsdatum und insofern Ihnen die Wahlbenachrichtigung schon vorliegt auch die Wahlbezirksnummer und die Wählerverzeichnisnummer beinhalten. Sollen die Unterlagen nicht direkt zu Ihnen nach Hause geschickt werden, müssen Sie uns eine abweichende Versandanschrift mitteilen.
Warum einen Wahlschein beantragen?
Sie können einen Wahlscheinantrag ausfüllen und absenden, wenn Sie nicht in Ihrem Wahllokal, sondern in einem anderen Wahllokal des Wahlgebiets oder durch Briefwahl wählen wollen. Wahlscheine und Briefwahlunterlagen können Sie nur für sich selbst beantragen. Wer den Antrag für eine andere Person stellen will, muss durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht gegenüber dem Wahlbüro nachweisen, dass er dazu berechtigt ist. Falls Sie nicht an allen Wahlen teilnehmen dürfen, gilt der Antrag ausschließlich für die Wahlen, für die Sie wahlberechtigt sind.
Weiterführende Links
Zum Animationsfilm "So funktioniert die Briefwahl" am Beispiel der Europawahl 2024