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Europawahl

Am 9. Juni 2024 fand die Wahl zum Europäischen Parlament gemeinsam mit den Kommunalwahlen statt.

 

Das Europäische Parlament wird seit 1979 in allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union direkt gewählt. Es ist gemeinsam mit dem Rat der Europäischen Union Gesetzgeber auf EU-Ebene. Die Zahl der Abgeordneten pro Land orientiert sich an dessen Bevölkerungsstärke. Von den insgesamt 751 Abgeordnetensitzen entfallen derzeit 96 Sitze auf Deutschland. Die Abgeordneten des Europäischen Parlaments werden für eine Amtszeit von fünf Jahre gewählt.

 

Wahlberechtigt sind alle Deutschen und EU-Bürgerinnen und EU-Bürger mit Wohnsitz in Deutschland,

  • die am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet haben,

  • die seit mindestens drei Monaten in Deutschland oder in anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union leben und

  • die nicht in Deutschland oder in anderen Mitgliedstaaten der EU vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.

 

Jede Wählerin und jeder Wähler hat eine Stimme.

Rechtsgrundlagen

Hinweise für Deutsche im Ausland

Hinweise für Unionsbürgerinnen und Unionsbürger

Europäisches Parlament