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Sanierungsgebiete
Sanierungsgebiet Innenstadt
Satzung über eine städtebauliche Sanierungsmaßnahme nach § 142 Abs. 1 und 3 BauGB
Aufgrund der §§ 142 und 146a des Baugesetzbuches (BauGB) beschließt die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lauchhammer in ihrer Sitzung am 28.01.98 folgende Satzung:
§ 1 Festlegung des Sanierungsgebietes
Im nachfolgend näher beschriebenen Gebiet liegen städtebauliche Mißstände vor. Dieses Gebiet soll durch städtebauliche Sanierungsmaßnahmen wesentlich verbessert und umgestaltet werden. Das insgesamt 32,6 a umfassende Gebiet wird hiermit als Sanierungsgebiet förmlich festgelegt und erhält die Bezeichnung „Sanierungsgebiet Innenstadt Lauchhammer-Mitte“.
Das Sanierungsgebiet umfasst alle Grundstücksteile innerhalb der im zugehörigen Lageplan im Maßstab 1:1000 mit Stand vom 13. Oktober 1997 abgegrenzten Fläche. Der Lageplan ist Bestandteil dieser Satzung und als Anlage beigefügt.
§ 2 Verfahren
Die Sanierungsmaßnahme wird unter Anwendung der besonderen sanierungsrechtlichen Vorschriften der §§ 152 – 156a BauGB durchgeführt.
§ 3 Inkrafttreten
Diese Satzung wird gemäß § 143 Abs. 2 BauGB mit ihrer Bekanntmachung rechtsverbindlich.
Adlung Schramm
Vorsitzender der SVV Bürgermeister
Anlage:
Lageplan Sanierungssatzung Innenstadt im M 1:1000 vom 13. Oktober 1997 (verkleinert für Beschlußvorlage)
Bekanntmachung der Stadt Lauchhammer über den Beschluss „Sanierungssatzung für das Gebiet Innenstadt Lauchhammer-Mitte“
Auf der Grundlage des § 142 BauGB wurde eine Satzung über eine städtebauliche Sanierungsmaßnahme für das Sanierungsgebiet „Innenstadt
Lauchhammer-Mitte“ erarbeitet und mit Beschluß Nr. II/82/96 4.E. in der Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 28.01.1998 beschlossen.
Die Sanierungsmaßnahme wird unter Anwendung der besonderen sanierungsrechtlichen Vorschriften der §§ 152 – 156 a BauGB durchgeführt.
Der Beschluß Nr. II/82/96 4.E. wird hiermit bekannt gemacht. Mit der Bekanntmachung wird die Sanierungssatzung rechtswirksam.
Ab sofort kann in die Sanierungssatzung und in die dabei anzuwendenden besonderen sanierungsrechtlichen Vorschriften (§§ 152 – 156a BauGB) zu den bekannten Dienstzeiten eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden.
Ort: Stadtverwaltung Lauchhammer
Weinbergstraße 15
01979 Lauchhammer
Zimmer 212
Lauchhammer, den 10.02.1998
Schramm
Bürgermeister
Hier finden Sie einen Lageplan der Sanierungssatzung der Innenstadt Lauchhammer- Mitte. Dieser ist gleichzeitig der Geltungsbereich der Gestaltungssatzung.
Sanierungsgebiet Innenstadt Lauchhammer-Mitte
Sanierungsgebiet Neustadt I,II, III
Satzung der Stadt Lauchhammer über eine städtebauliche Sanierungsmaßnahme nach § 142 Abs. 1 und 3 BauGB
(Sanierungssatzung Neustadt I, II, III)
Aufgrund der §§ 3 und 28 Abs. 2 Satz 1 Ziffer 9 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) vom 18. Dezember 2007 (GVBl. I/07, Nr.19, S. 286), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 10.Juli 2014 (GVBl. I/14, Nr. 32) und § 142 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 20.10.2015 (BGBl. I S. 1722) hat die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lauchhammer in ihrer Sitzung am 22.06.2016 folgende Satzung beschlossen:
§ 1 Festlegung des Sanierungsgebietes
Im nachfolgend beschriebenen Gebiet liegen städtebauliche Missstände gemäß § 136 Abs. 2 Nr. 1 und 2 BauGB vor. Dieser Bereich soll durch städtebauliche Sanierungsmaßnahmen wesentlich verbessert und umgestaltet werden. Das insgesamt 101 ha umfassende Gebiet erhält die Bezeichnung
„Sanierungsgebiet Neustadt I, II, III“
Das Sanierungsgebiet umfasst alle Grundstücke und Grundstücksteile innerhalb der im zugehörigen Lageplan durch eine Linie abgegrenzte Fläche – es gilt die Innenkante der im Lageplan eingetragenen Linie - . Der Lageplan ist Bestandteil dieser Satzung und als Anlage beigefügt.
§ 2 Verfahren
Die Sanierungsmaßnahme wird im umfassenden Verfahren gemäß § 142 BauGB und damit unter Anwendung der besonderen sanierungsrechtlichen Vorschriften der §§ 152 bis 156a BauGB durchgeführt.
§ 3 Zeitrahmen
Gemäß § 142 Abs. 3 BauGB wird für die Durchführung der Sanierung eine Frist von 15 Jahren festgesetzt.
§ 4 Inkrafttreten
Diese Satzung tritt gemäß § 143 Abs. 1 Satz 4 BauGB mit ihrer ortsüblichen Bekanntmachung in Kraft..
Lauchhammer, 28.06.2016
Roland Pohlenz
Bürgermeister
Anlage:
Lageplan „Sanierungsgebiet Neustadt I, II, III“ im Maßstab 1:2000 mit Stand vom 31.12.2015
Hier finden Sie den Lageplan der Sanierungssatzung Neustadt I, II, III.