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Folgeantrag auf Kindertagesbetreuung - veränderter Rechtsanspruch
Allgemeine Informationen
Im Rahmen der Vorbereitung der Betreuung Ihres Kindes außerhalb der Familie haben Sie das Recht auf eine umfassende Beratung über die möglichen Betreuungsangebote/ -formen in der Stadt Lauchhammer.
Diese erhalten Sie beim Geschäftsbereich Bildung, Soziales und Bürgerservice der Stadt Lauchhammer, Liebenwerdaer Straße 69, 01979 Lauchhammer, Zimmer 240 und tel. unter 03574 488-304 sowie beim zuständigen Jugendamt.
Kinder, die ab Vollendung des 3. Lebensjahres die Kita besuchen, haben einen gesetzlichen Rechtsanspruch auf Kindertagesbetreuung im Rahmen der Regelbetreuungszeit von 6 Stunden täglich.
Für Kinder im Grundschulalter der 1. - 4. Klasse besteht ein gesetzlicher Rechtsanspruch auf die Betreuung im Rahmen der Regelbetreuungszeit von 4 Stunden täglich.
Sie können sich direkt an die Kindertageseinrichtung Ihrer Wahl wenden und dort einen entsprechenden Betreuungsvertrag (max. 6 bzw. 4 Stunden) abschließen.
Für - Kinder unter 3 Jahre,
- Kinder ab 3 Jahre bis zum Grundschulalter mit
einer Betreuungszeit von mehr als 6 Stunden
Kita bzw. 4 Stunden Hort sowie
- Kinder im Grundschulalter der 5. und 6. Klasse
gilt:
Sie müssen bei der Stadt Lauchhammer, Fachbereich Bildung, Soziales und Bürgerservice, Liebenwerdaer Straße 69, 01979 Lauchhammer einen Antrag auf Prüfung des Rechtsanpruches für die Betreuung des Kindes in einer Kindertagesstätte, Kindertagespflege oder anderen Betreuungsangeboten stellen. Dem Antrag sind unten genannte Nachweise beizulegen (siehe benötigte Unterlagen).
Nach Feststellung des Rechtsanpruches erhalten Sie den Bescheid über den Rechtsanspruch für die Betreuung des Kindes in einer Kindertagesstätte, Kindertagespflegestelle oder anderen Betreuungsangeboten in 2facher Ausfertigung.
Sie können in der Kindertagesstätte / Kindertagespflegestelle Ihrer Wahl einen Betreuungsvertrag über die Betreuung Ihres Kindes im Rahmen des im Bescheid festgeschriebenen Betreuungsumfanges abschließen.
Hinweis:
Die Erhebung der Elternbeiträge erfolgt je nach Einrichtung durch den freien Träger, der Stadt Lauchhammer oder das Jugendamt des Landkreises Oberspreewald-Lausitz.
Rechtsgrundlagen
Brandenburgisches Kindertagesstättengesetz (KitaG Bbg)
Notwendige Unterlagen
Antrag auf Prüfung des Rechtsanspruches für die Betreuung des Kindes in einer Kindertagesstätte, Kindertagespflegestelle oder anderen Betreuungsangeboten bzw. Folgeantrag auf Kindertagesbetreuung
Nachweis zum Alter des Kindes (z.B. Geburtsurkunde)
Nachweis über die Wohnanschrift (z.B. Haushaltsbescheinigung / Meldebescheinigung)
Rechtswirksame Urkunde über die Sorgeerklärung oder Negativattest (gilt nur für Eltern, die nicht verheiratet sind)
Nachweis über die Erwerbstätigkeit (einschließlich Arbeitsort, tägl. Arbeitszeit und Wegezeit) oder häusliche Abwesenheit wegen beruflicher Fortbildung / Ausbildung
Ansprechpartner
Geschäftsbereich III - Bildung, Soziales, BürgerserviceFrau Sarah Jagel