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Landtagswahl
Die Wahl zum 8. Landtag Brandenburgs findet am 22. September 2024 statt. In Brandenburg finden alle fünf Jahre Landtagswahlen statt. Der Landtag wird aus 88 Abgeordneten gebildet. Er ist verantwortlich für die Landesgesetzgebung, die parlamentarische Kontrolle der Landesregierung und deren Verwaltung und wählt die Ministerpräsidentin bzw. den Ministerpräsidenten.
Wahlberechtigt sind alle Bürgerinnen und Bürger, die das 16. Lebensjahr vollendet, seit mindestens einem Monat im Land Brandenburg ihren ständigen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt haben und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind. Wer wahlberechtigt ist, bekommt rechtzeitig vor der Wahl eine Wahlbenachrichtigungskarte zugestellt.
Der Wähler hat bei der Landtagswahl 2 Stimmen. Mit der ersten Stimme wählt man eine Kandidatin oder einen Kandidaten aus einem Wahlkreis (Direktmandat). Mit der Zweitstimme entscheidet man sich für eine Partei und bestimmt damit, wie viele Sitze sie im Landtag erhält. Parteien, die weniger als 5 Prozent aller abgegebenen Stimmen erhalten und zudem kein Direktmandat erhalten, bleiben bei der Sitzverteilung unberücksichtigt.
Rechtsgrundlagen
Wahlbekanntmachungen
Wahlergebnisse
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