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Kommunalwahlen

Die Kommunalwahlen umfassen:

  • die Wahl der Kreistagsabgeordneten für den Landkreis Oberspreewald-Lausitz

  • die Wahl der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lauchhammer

  • die Wahl der Ortsbeiräte in Grünewalde, Kleinleipisch und Kostebrau.

 

Der Kreistag setzt sich aus 50 Abgeordneten des Kreistages und dem Landrat als stimmberechtigtem Mitglied zusammen. Die Stadtverortnetenversammlung (SVV) ist die gewählte Vertretung aller Bürgerinnen und Bürger aus Lauchhammer, Grünewalde, Kleinleipisch und Kostebrau. Die SVV besteht aus 22 Stadtverordneten. Der Ortsbeirat ist die gewählte Vertretung alle wahlberechtigten Personen des jeweiligen Ortsteiles. Der Ortsbeirat Grünwalde besteht aus 5 und die Ortsbeiräte Kleinleipisch und Kostebrau aus jeweils 3 Mitgliedern, die aus ihrer Mitte den Ortsvorsteher, der gleichzeitig Vorsitzender des Ortsbeirates ist sowie einen Stellvertreter wählen. Die Stadtverordnetenversammlung und die Ortsbeiräte werden für 5 Jahre gewählt.

 

In Brandenburg gilt zu Kommunalwahlen das Wahlalter 16. Das heißt, wer am Wahltag mindestens 16 Jahre alt ist, darf seine Stimme abgeben. Wahlberechtigt sind alle Einwohner der jeweiligen Kommune, die deutsche Staatsbürger oder Bürger in einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union sind. 

 

Für die Wahl zum Kreistag, zur Stadtverordnetenversammlung und zum Ortsbeirat hat jede wahlberechtigte Person je drei Stimmen, die auf einen oder mehrere Bewerber auch unterschiedlicher Wahlvorschläge im Wahlkreis verteilt werden können.

 

Rechtsgrundlagen

Wahlergebnisse 2019