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Anzeige der Hundehaltung gemäß §2 HundehV


Allgemeine Informationen

 

Seit dem 01. Juli 2024 gilt die neue Hundehalterverordnung im Land Brandenburg.

Die wesentlichsten Änderungen für Sie als Hundehalter sind:

  • Die Kategorisierung der sogenannten 40/20-Hunde entfällt. 

  • Die Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht gegenüber der Ordnungsbehörde gilt ab sofort für alle Hunde ab der 8. Woche.

  • Hundehalterinnen und Hundehalter, deren Hund(e) bisher noch nicht mit einem Mikrochip gekennzeichnet sind, haben bis zum 31.01.2025 Zeit dies nachzuholen und bei uns anzuzeigen. Die Anzeige der Hundehaltung und Nachmeldung der Mikrochipnummer erfolgt beim Ordnungsamt.

  • Der Nachweis über die Zuverlässigkeit (max. 3 Monate altes Führungszeugnis) gilt nur noch für gefährliche Hunde.

  • Die Rasselisten fallen weg. Es gibt nur noch eine Unterteilung in (nichtgefährliche) Hunde und gefährliche Hunde. 

  • Hunde, welche nach altem Recht rein wegen der Rassezugehörigkeit als gefährlich galten, gelten mit Inkrafttreten dieser Verordnung, also ab 01.07.2024, als nicht mehr gefährlich!

  • Die Ordnungsbehörde kann einen Hund aufgrund seines Verhaltens als gefährlich einstufen und eine Begutachtung durch einen geeigneten Sachverständigen anordnen.

  • Mit der An- oder Ummeldung der Hunde sind ab sofort alle für die Beurteilung der Gefährlichkeit maßgeblichen Umstände (z.B. Ordnungsverfügung, Auflagen) und Vorkommnisse zu melden!

  • Die Grundsätze zur Leinenpflicht und Maulkorbzwang sind vergleichbar mit den alten Regelungen.

  • Ausgeweitet wurde jedoch der Leinenzwang in Mehrfamilienhäusern. Zusätzlich zum Leinenzwang in den Treppenhäusern, Gemeinschaftsräumen und Zuwegungen gilt dies jetzt auch für die zum Mehrfamilienhaus dazugehörigen Grundstücke. Dies trifft vor allem auf die Innenhöfe der jeweiligen Wohnkomplexe zu.

  • Außerdem wurde verankert, dass durch das Tier verursachte Verunreinigungen unverzüglich und schadlos zu entfernen sowie ordnungsgemäß zu entsorgen sind.

Das aktuelle Formular befindet sich auf unserer Homepage.


Gebühren

Die Kosten für das Einsetzen des Mikrochip-Transponders müssen beim Tierarzt erfragt werden.


Ansprechpartner

Geschäftsbereich I

 

Herr Marco Wolf
Telefon (03574) 488-217


Formulare


Merkblätter

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