Kontakt

Bürgerbüro

Stadt Lauchhammer

Wilhelm-Pieck-Straße 2

01979 Lauchhammer

 

Telefon:

03574 488-288

Fax:

03574 46740-20

 

Rathaus 

Stadt Lauchhammer

Liebenwerdaer Straße 69

01979 Lauchhammer

 

Telefon:

03574 488-0

Fax:

03574 46740-10

 

 

 

 

 

Maerker
Öffnungszeiten

Bürgerbüro

 

Montag:

08:00 - 12:00 Uhr

Dienstag:

09:00 - 12:00 Uhr und

13:00 - 18:00 Uhr

Mittwoch:

geschlossen

Donnerstag:

09:00 - 12:00 Uhr und

13:00 - 16:00 Uhr

Freitag:

09:00 - 12:00 Uhr

 

Rathaus

 

Montag:

geschlossen

Dienstag:

09:00 - 12:00 Uhr und

13:00 - 18:00 Uhr

Mittwoch:

geschlossen

Donnerstag:

09:00 - 12:00 Uhr und

13:00 - 16:00 Uhr

Freitag:

09:00 - 11:00 Uhr

 

 

 

 

Youtube 

 

 

Facebook Stadt Lauchhammer

 

 

Link zur Seite versenden   Ansicht zum Drucken öffnen
 

Anzeige der Hundehaltung gemäß §2 HundehV


Allgemeine Informationen

 

Seit dem 01. Juli 2024 gilt die neue Hundehalterverordnung im Land Brandenburg.

Die wesentlichsten Änderungen für Sie als Hundehalter sind:

  • Die Kategorisierung der sogenannten 40/20-Hunde entfällt. 

  • Die Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht gegenüber der Ordnungsbehörde gilt ab sofort für alle Hunde ab der 8. Woche.

  • Hundehalterinnen und Hundehalter, deren Hund(e) bisher noch nicht mit einem Mikrochip gekennzeichnet sind, haben bis zum 31.01.2025 Zeit dies nachzuholen und bei uns anzuzeigen. Die Anzeige der Hundehaltung und Nachmeldung der Mikrochipnummer erfolgt beim Ordnungsamt.

  • Der Nachweis über die Zuverlässigkeit (max. 3 Monate altes Führungszeugnis) gilt nur noch für gefährliche Hunde.

  • Die Rasselisten fallen weg. Es gibt nur noch eine Unterteilung in (nichtgefährliche) Hunde und gefährliche Hunde. 

  • Hunde, welche nach altem Recht rein wegen der Rassezugehörigkeit als gefährlich galten, gelten mit Inkrafttreten dieser Verordnung, also ab 01.07.2024, als nicht mehr gefährlich!

  • Die Ordnungsbehörde kann einen Hund aufgrund seines Verhaltens als gefährlich einstufen und eine Begutachtung durch einen geeigneten Sachverständigen anordnen.

  • Mit der An- oder Ummeldung der Hunde sind ab sofort alle für die Beurteilung der Gefährlichkeit maßgeblichen Umstände (z.B. Ordnungsverfügung, Auflagen) und Vorkommnisse zu melden!

  • Die Grundsätze zur Leinenpflicht und Maulkorbzwang sind vergleichbar mit den alten Regelungen.

  • Ausgeweitet wurde jedoch der Leinenzwang in Mehrfamilienhäusern. Zusätzlich zum Leinenzwang in den Treppenhäusern, Gemeinschaftsräumen und Zuwegungen gilt dies jetzt auch für die zum Mehrfamilienhaus dazugehörigen Grundstücke. Dies trifft vor allem auf die Innenhöfe der jeweiligen Wohnkomplexe zu.

  • Außerdem wurde verankert, dass durch das Tier verursachte Verunreinigungen unverzüglich und schadlos zu entfernen sowie ordnungsgemäß zu entsorgen sind.

Das aktuelle Formular befindet sich auf unserer Homepage.


Gebühren

Die Kosten für das Einsetzen des Mikrochip-Transponders müssen beim Tierarzt erfragt werden.

Nach vollständiger und ordnungsgemäßer  Anzeige Ihres Hundes wird eine Gebühr von 15,00 € erhoben.


Ansprechpartner

Geschäftsbereich I

 

Herr Marco Wolf
Telefon (03574) 488-217


Formulare


Merkblätter

Anmerkung: Je nach Software auf Ihrem Computer kann es zu Problemen bei der Anzeige, beim Ausfüllen bzw. beim Ausdrucken von PDF-Dokumenten kommen. In diesem Fall speichern Sie bitte die Datei direkt auf Ihrem Computer ab (z.B. auf dem Desktop) und öffnen diese anschließend mit der aktuellen Version von Adobe Acrobat Reader (kostenfreie Software zur Anzeige von PDF-Dokumenten) oder eines der hier gelisteten Programme (Liste unvollständig).