Kontakt

Bürgerbüro

Stadt Lauchhammer

Wilhelm-Pieck-Straße 2

01979 Lauchhammer

 

Telefon:

03574 488-288

Fax:

03574 46740-20

 

Rathaus 

Stadt Lauchhammer

Liebenwerdaer Straße 69

01979 Lauchhammer

 

Telefon:

03574 488-0

Fax:

03574 46740-10

 

 

 

 

 

Maerker
Öffnungszeiten

Bürgerbüro

 

Montag:

08:00 - 12:00 Uhr

Dienstag:

09:00 - 12:00 Uhr und

13:00 - 18:00 Uhr

Mittwoch:

geschlossen

Donnerstag:

09:00 - 12:00 Uhr und

13:00 - 16:00 Uhr

Freitag:

09:00 - 12:00 Uhr

 

Rathaus

 

Montag:

geschlossen

Dienstag:

09:00 - 12:00 Uhr und

13:00 - 18:00 Uhr

Mittwoch:

geschlossen

Donnerstag:

09:00 - 12:00 Uhr und

13:00 - 16:00 Uhr

Freitag:

09:00 - 11:00 Uhr

 

 

 

 

Youtube 

 

 

Facebook Stadt Lauchhammer

 

 

Link zur Seite versenden   Ansicht zum Drucken öffnen
 

Wahlhelfer

Wir suchen für die vorgezogene Bundestagswahl, die voraussichtlich am 23.02.2025 stattfindet, ehrenamtliche Wahlhelfer (m/w/d). Sollten Sie Interesse haben, in einem Urnen- oder Briefwahllokal tätig zu werden, melden Sie sich gern über unser Kontaktformular bei uns. 

 

Bereitschaftserklärung für Wahlhelfende

 

Als Wahlhelfer (m/w/d) müssen Sie wahlberechtigt sein. Für die Bundestagswahl bedeutet dies, dass Sie am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben müssen und die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen.

 

Für Ihr Interesse und Ihre Bereitschaft, die bevorstehende Wahl zu unterstützen, bedanken wir uns recht herzlich im Voraus bei Ihnen.

 

Welche Aufgaben hat ein Wahlhelfer und wie läuft der Wahlsonntag ab?

Für jeden Wahlbezirk wird ein Wahlvorstand gebildet. Dieser setzt sich aus dem Wahlvorsteher, einem Stellvertreter, einem Schriftführer, einem stellvertretenden Schriftführer und bis zu 5 sogenannten Beisitzern zusammen.

 

Zu den Aufgaben des Wahlhelfers zählen:

  • Vorbereitung des Wahllokals sowie für den reibungslosen Ablauf der Wahl sorgen

  • Überprüfung der Personalien sowie Ausgabe der Stimmzettel im Wahllokal

  • Überwachung der Stimmabgabe der wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger

  • Ermittlung der Wahlbeteiligung

  • Auszählung der Stimmen nach Abschluss der Wahl

  • Ausfüllen der Niederschrift (Schriftführer)

 

Was macht ein Briefwahlvorstand?

Der Briefwahlvorstand besteht aus dem Briefwahlvorsteher und dem Schriftführer sowie ihren Stellvertretern und weiteren drei bis sechs Beisitzern. Die Aufgaben im Rahmen der Ermittlung des Briefwahlergebnisses sind dabei analog zu den Aufgaben des Wahlvorstandes. Der Unterschied zum Urnenwahlvorstand besteht vielmehr bei dem Verfahren zur Zulassung der übersandten Wahlbriefe. Es wird kein Wählerverzeichnis geführt, da mit jedem Wahlschein nur eine Stimmabgabe möglich ist. Stattdessen wird jeder Wahlbrief geprüft, ob ein korrekt ausgefüllter Wahlschein dem Stimmzettelumschlag beiliegt. Diese Vorprüfung beginnt bereits am Nachmittag des Wahltages. Zur Wahrung des Wahlgeheimnisses wird der Stimmzettelumschlag ungeöffnet in die Wahlurne geworfen und erst nach 18:00 Uhr werden die Stimmzettel aus den Umschlägen geholt. Die Wahlhandlung und Auszählung der Briefwahl ist öffentlich und darf beobachtet, aber nicht gestört werden. Über die Abläufe wird eine Niederschrift geführt.

 

Wie läuft ein Wahltag ab?

Der Wahlvorsteher holt am Wahlsonntag ab 7 Uhr die Wahlunterlagen im Rathaus ab. Als gesamtes Team treffen Sie sich am Wahltag um ca. 7.30 Uhr im Wahllokal und besprechen (wenn nicht bereits vorher ausgemacht) den organisatorischen Ablauf des Wahltags. In der Regel läuft der Wahlsonntag im 2-Schichtbetrieb ab (Vormittagsschicht und Nachmittagsschicht). Ab 18.00 Uhr sind wieder alle Wahlvorstandsmitglieder zur Ergebnisfeststellung im Wahllokal versammelt. Bitte bringen Sie sich Verpflegung für den Tag mit.

 

Wie können Wahlhelfer selbst wählen?

Prinzipiell dürfen Sie als Wahlhelfer im eigenen Wahlbezirk in der Pause Ihren Wahlgang erledigen. Falls Sie in einem anderen Wahlbezirk eingesetzt werden, können Sie dort nur mit einem zuvor bean­tragten Wahlschein wählen. Sie können Ihre Stimme natürlich im Vorfeld auch bequem per Briefwahl abgeben. 

 

Wie wird die Leistung eines Wahlhelfers vergütet?

Die Arbeit eines Wahlhelfers ist ehrenamtlich. Für Ihren Einsatz erhalten Sie eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 50,- Euro (Wahlvorsteher 70,- Euro).

 

Hier finden Sie wichtige Hinweise zum Datenschutz: Datenschutzhinweise für Wahlhelfer