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Information des Bürgerbüros zu Kinderreisepässen

30. 11. 2023

Information des Bürgerbüros zu Kinderreisepässen

 

Kinderreisepässe können für Kinder bis zum Alter von einschließlich 11 Jahren beantragt oder verlängert werden, allerdings nur noch bis zum 31. Dezember 2023. Ab dem 1. Januar 2024 dürfen Kindereisepässe nicht mehr neu ausgestellt, verlängert oder aktualisiert werden. 

Kinderreisepässe, die bis zum 31. Dezember 2023 ausgestellt/verlängert werden, behalten aber ihre Gültigkeit (1 Jahr ab Ausstellungsdatum). Sie können sofort bei Beantragung ausgestellt und übergeben werden. Die Gebühr beträgt 13 €.

Falls Sie in diesem Jahr noch einen Kinderreisepass beantragen oder verlängern möchten, dann kommen Sie mit Ihrem Kind, einem aktuellen biometrischen Lichtbild und der Geburtsurkunde des Kindes in das Bürgerbüro. Wir benötigen zur Beantragung die Zustimmung aller Sorgeberechtigten, außer bei dauerhaft getrennt lebenden Eltern.

Hinweis: Zusätzliche Informationen über die Anerkennung des Kinderreisepasses als Ausweisdokument in den einzelnen Ländern finden Sie auf der Internetseite des Auswärtigen Amtes.