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Widerruf der Allgemeinverfügung des Landkreises OSL zur Wasserentnahme aus oberirdischen Gewässern für das Teileinzugsgebiet der Schwarzen Elster vom 12.07.2023 (GZ: 60.7.15-70.18-06)
Sehr geehrte Damen und Herren,
der Landrat des Landkreises Oberspreewald–Lausitz hat den o. g. Widerruf im aktuellen Amtsblatt bekannt gemacht.
Demnach bestehen
ab dem 01.12.2023 keine Einschränkungen mehr bzgl. der Wasserentnahme aus oberirdischen Gewässern für das Teileinzugsgebiet der Schwarzen Elster.
Ich bitte Sie auf Ihren Internetauftritten auf den Widerruf hinzuweisen sowie in Ihren amtlichen Bekanntmachungskästen auszuhängen.
Das Amtsblatt Nr. 19/2023 für den Landkreis Oberspreewald-Lausitz steht für Sie auf der Homepage des Landkreises zur Verfügung.