Telefon:
Bürgerbüro
Stadt Lauchhammer
Wilhelm-Pieck-Straße 2
01979 Lauchhammer
03574 488-288
Fax:
03574 46740-20
Rathaus
Stadt Lauchhammer
Liebenwerdaer Straße 69
01979 Lauchhammer
Telefon:
03574 488-0
Fax:
03574 46740-10
Bürgerbüro
Montag:
08:00 - 12:00 Uhr
Dienstag:
09:00 - 12:00 Uhr und
13:00 - 18:00 Uhr
Mittwoch:
geschlossen
Donnerstag:
09:00 - 12:00 Uhr und
13:00 - 16:00 Uhr
Freitag:
09:00 - 12:00 Uhr
Rathaus
Montag:
geschlossen
Dienstag:
09:00 - 12:00 Uhr und
13:00 - 18:00 Uhr
Mittwoch:
geschlossen
Donnerstag:
09:00 - 12:00 Uhr und
13:00 - 16:00 Uhr
Freitag:
09:00 - 11:00 Uhr
Zweiter Aufruf der neuen Förderperiode mit 3,5 Mio. Euro Budget gestartet!
Sehr geehrte Damen und Herren,
im Auftrag des Vorstandes des Fördervereins LAG Energieregion im Lausitzer Seenland e.V. startete am 01. Dezember 2023 der bereits 2. Projektaufruf der neuen Förderperiode - dafür steht diesmal ein Budget von 3,5 Mio. Euro an Fördermitteln bereit. Vorrangig sollen damit zukunftsfähige Projekte mit hohem regionalem Mehrwert gefördert werden. Der Aufruf richtet sich an Maßnahmeträger mit einem maximalen Fördermittelbedarf bis zu 400.000 Euro.
Frist für das Einreichen der Projektvorschläge bei der LAG Energieregion im Lausitzer Seenland e.V. ist der 30.04.2024. Unterstützt werden Vorhaben von Unternehmen aus Handwerk, Gewerbe, Dienstleistungen, Direktvermarktung, Gastronomie und Beherbergung sowie Projekte von Kommunen und Vereinen. Geplante Investitionen und Maßnahmen sollen die ländliche Entwicklung in der Region unterstützen.
Grundlage für den Aufruf und alle potenziellen Projekte ist die im Juli veröffentlichte Richtlinie des Ministeriums für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz (MLUK) über die Gewährung von Zuwendungen für die Förderung der ländlichen Entwicklung im Rahmen von LEADER (LEADER-Richtlinie).
Die wesentlichsten Neuerungen sind:
• Die Festsetzung von Fördersätzen und Höchstförderbeträgen obliegt den jeweiligen lokalen Aktionsgruppen gemäß den Regularien in der jeweiligen RES
• Der Eigenanteil kann ganz oder teilweise durch zweckgebundene Mittel Dritter dargestellt werden. Bei Körperschaften des öffentlichen Rechts darf es sich bei diesen Mitteln nur um Mittel anderer öffentlicher Stellen handeln, die keine Mittel der Europäischen Union sind.
• Eingeschränkte Förderung des Innenausbaus zu Wohnzwecken bei Revitalisierung ungenutzter und leerstehender ortsbildprägender Gebäude, die nach Abschluss der Maßnahme durch den Antragstellenden oder einen Verwandten ersten Grades als Hauptwohnsitz bewohnt werden
• Anwendung von Einheitskosten zunächst ausschließlich von Neubauten insbesondere in den Bereichen Gebäude für Wohn- und Beherbergungszwecke, Kindertagesstätten, Schul- und Hortgebäude, Mehrfunktions- und/oder Dorfgemeinschaftshäuser
• ausschließlich Online-Antragstellung
Sollten Sie Fragen haben, melden Sie sich - das Regionalmanagement steht den Projektträgern wie immer beratend zur Seite.
Mit freundlichen Grüßen
Michael Franke
Regionalmanagement LEADER
LAG „Energieregion im Lausitzer Seenland“ e.V.
Geschäftsstelle: Am Werk 8, 01979 Lauchhammer
Telefon: 03574 4676 2256
Fax: 03574 4676 2311
e-Mail: