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Schulanmeldung in der Stadt Lauchhammer, Schuljahr 2024/2025
Sehr geehrte Eltern,
im Januar 2024 startet das Anmeldeverfahren für die Aufnahme der Schulanfänger für das Schuljahr 2024/2025 in die Grundschulen der Stadt Lauchhammer.
Alle Kinder, die in der Zeit vom 01. Oktober 2017 bis 30. September 2018 geboren wurden, werden nun schulpflichtig und sind in der für sie zuständigen Grundschule anzumelden.
Kinder, die für das Schuljahr 2023/2024 zurückgestellt wurden, sind erneut anzumelden.
Der Termin der Schulanmeldung in den Grundschulen der Stadt Lauchhammer ist der
13.02.2024. Weitere Informationen erhalten Sie von Ihrer zuständigen Grundschule.
Freiwillig besteht die Möglichkeit der digitalen Schulanmeldung über das Schulportal Bran-denburg (https://schulportal.brandenburg.de).
Dennoch sind Sie verpflichtet, Ihr Kind am 13.02.2024 persönlich an der zuständigen Grundschule vorzustellen.
Bitte beachten Sie, dass der Schulanmeldung folgende Unterlagen beizufügen sind:
Teilnahmebestätigung an der Sprachstandsfeststellung aus der Kita
eine Erklärung zur Teilnahme an einem Sprachförderkurs, wenn vorhanden
eine Teilnahmebestätigung an einer sprachtherapeutischen Behandlung, wenn vorhanden
sofern vorhanden, den Nachweis über einen ausreichenden Impfschutz oder eine Immunität gegen Masern oder eine medizinische Kontraindikation gegen eine Masernimpfung für Ihr Kind
Sollte Ihr Kind eine Kindertagesstätte außerhalb des Landes Brandenburg besuchen, legen Sie bitte eine Kopie des Betreuungsvertrages vor.
Anmeldeorte
Als Anmeldeorte gelten die zuständigen Grundschulen, in deren Schulbezirk das schulpflichtige Kind wohnt.
Detaillierte Informationen über die Einteilung der Schulbezirke bzw. der Bestimmung der zuständigen Grundschule, erhalten Sie in der Satzung über die Bildung von Schulbezirken in der Stadt Lauchhammer (Schulbezirkssatzung) vom 17. Dezember 2015 (mit deren Anlage „Straßenverzeichnis“) in der Fassung der 2. Änderung vom 07. Dezember 2023. Das Straßenverzeichnis ist dieser Veröffentlichung auszugsweise beigefügt (Anlage 1).
Die Bestimmung der zuständigen Grundschule für die Überschneidungsgebiete lt. Straßenverzeichnis erfolgte gemäß § 3 Absatz 2 der Schulbezirkssatzung der Stadt Lauchhammer durch Beschluss der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lauchhammer vom 07. Dezember 2023 und wird in der beiliegenden Anlage 2 bekannt gemacht.
Besuch einer anderen, als der zuständigen Grundschule/ Rückstellungen
Eltern, die eine andere als die zuständige Grundschule wünschen oder Ihr Kind zurückstellen möchten erhalten den entsprechenden Antrag bei ihrer zuständigen Grundschule (digital auf der Homepage) oder auf Anfrage. Dieses Formular ist der Anmeldung beizufügen.
Einzelheiten erfahren Sie von der für Sie zuständigen Grundschule.
Sprachstandsfeststellungsverfahren
Alle Kinder, die eine Kindertagesstätte im Land Brandenburg besuchen, nehmen im Jahr vor der Einschulung am Verfahren zur Sprachstandsfeststellung in der besuchten Kita teil.
Die Termine werden durch die jeweilige Kita bekannt gemacht.
Kinder, die im Jahr vor der Einschulung über den 31. Oktober hinaus eine Kita außerhalb des Landes Brandenburg besuchen, sind vom Verfahren der Sprachstandsfeststellung und kompensatorischen Sprachförderung befreit. Im Einzelfall kann eine Teilnahme gestattet werden.
Alle Kinder, die keine Kita besuchen und bisher als Hauskinder betreut wurden, sind gleichermaßen zur Teilnahme am Sprachstandsfeststellungsverfahren verpflichtet.
Dieses findet in der Kita Villa Regenbogen, Grünhauser Straße 1, 01979 Lauchhammer nach Terminvergabe mit der Einrichtung, Telefonnummer 488 380, statt.
Schulärztliche Untersuchung
Über das Verfahren der schulärztlichen Untersuchung werden Sie durch das Gesundheitsamt in Senftenberg informiert.
Bei Rückfragen wenden Sie sich gern an Frau Wiedemann, Telefon 488-306, oder Ihre zuständige Grundschule.
Mit freundlichen Grüßen
Mirko Buhr
Bürgermeister