Telefon:
Bürgerbüro
Stadt Lauchhammer
Wilhelm-Pieck-Straße 2
01979 Lauchhammer
03574 488-288
Fax:
03574 46740-20
Rathaus
Stadt Lauchhammer
Liebenwerdaer Straße 69
01979 Lauchhammer
Telefon:
03574 488-0
Fax:
03574 46740-10
Bürgerbüro
Montag:
08:00 - 12:00 Uhr
Dienstag:
09:00 - 12:00 Uhr und
13:00 - 18:00 Uhr
Mittwoch:
geschlossen
Donnerstag:
09:00 - 12:00 Uhr und
13:00 - 16:00 Uhr
Freitag:
09:00 - 12:00 Uhr
Rathaus
Montag:
geschlossen
Dienstag:
09:00 - 12:00 Uhr und
13:00 - 18:00 Uhr
Mittwoch:
geschlossen
Donnerstag:
09:00 - 12:00 Uhr und
13:00 - 16:00 Uhr
Freitag:
09:00 - 11:00 Uhr
Briefwahlbüro, Briefwahl & Online-Wahlscheinantrag
Vom 21. Mai 2024 bis zum 7. Juni 2024, 18 Uhr hat das Briefwahlbüro im Rathaus der Stadt Lauchhammer zu folgenden Zeiten geöffnet.
Dienstag 9:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 18:00 Uhr
Donnerstag 9:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 16:00 Uhr
Freitag 9:00 – 11:00 Uhr (am 07.06. zusätzlich 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr)
Alle Wahlberechtigten aus Lauchhammer, Grünewalde, Kleinleipisch und Kostebrau können mit ihrer Wahlbenachrichtigungskarte (Wahlscheinantrag auf der Rückseite ausfüllen) und einem gültigen Personalausweis oder Reisepass ihren Wahlschein und die Briefwahlunterlagen persönlich vor Ort beantragen. Die Briefwahl vor Ort ist ebenfalls möglich. Aufgrund der Vielzahl der Wahlen kann es jedoch zu längeren Wartezeiten kommen.
Alternativ können Sie Ihren Wahlschein und die Briefwahlunterlagen, die Ihnen dann per Post zugeschickt werden, wie folgt beantragen:
schnell und bequem mittels dem Online-Wahlscheinantrag (Zum Wahlscheinantrag)
mobil mit dem Smartphone über den QR-Code auf der Wahlbenachrichtigungskarte
per E-Mail an oder Fax an 03574/4674020 mit folgenden Angaben: Name, Vornamen, Geburtsdatum, Wohnanschrift, ggf. abweichende Versandanschrift
Eine telefonische Antragstellung ist nicht möglich!
Um die Briefwahlunterlagen für eine andere Person (z.B. Ehepartner, Familienangehörige) abholen zu können, wird eine schriftliche Vollmacht benötigt.
Wahlscheine können bis zum 07.06.2024 um 18 Uhr im Briefwahlbüro beantragt werden. Wahlscheinanträge, die online, per QR-Code oder per E-Mail gestellt werden, müssen bis spätestens 04.06.2024 eingehen, damit Ihnen die Briefwahlunterlagen noch rechtzeitig zugestellt werden können.
Wohin mit den ausgefüllten Briefwahlunterlagen?
persönliche Abgabe im Bürgerbüro oder im Rathaus (Servicebüro, Briefwahlbüro Raum 105)
Briefkasten des Bürgerbüros oder des Rathauses (Briefkästen werden Mo-Fr täglich geleert)
per Post an die auf dem Wahlbrief aufgedruckte Adresse
Der Versand der Wahlbriefe wird innerhalb Deutschlands kostenfrei von der Deutschen Post AG übernommen. Falls Sie den Brief aus dem Ausland oder über andere Postdienstleister senden, frankieren Sie den Wahlbrief bitte ausreichend. Beachten Sie bitte die Postlaufzeiten.
Die Briefwahlunterlagen müssen spätestens am 9. Juni 2024 um 18 Uhr beim Wahlleiter der Stadt Lauchhammer bzw. bei der Wahlleiterin des Landkreises Oberspreewald-Lausitz eingehen, um bei der Auszählung berücksichtigt zu werden.