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PRESSEMITTEILUNG Landkreis Oberspreewald-Lausitz, 05.06.2024 (Nr. 88/2024)

05. 06. 2024

Veterinäramt informiert: Aktueller Sachstand zur Afrikanischen Schweinepest im Landkreis OSL

Die Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest im Landkreis Oberspreewald-Lausitz steht weiterhin im Fokus. In der Vergangenheit wurden durch das Veterinäramt des Landkreises umfangreiche und vielfältige Präventionsmaßnahmen ergriffen. Dadurch konnte ein größerer Seucheneintrag in den Landkreis bisher verhindert werden.

Aktuelle Lage
Es zeichnet sich nun im südlichen Kreisgebiet im Bereich zwischen Sedlitzer See und Partwitzer See sowie den Landgebieten dazwischen ein aktives Seuchengeschehen ab. Das Eintragsrisiko aus dem sächsischen Raum ist nach wie vor sehr groß. In den letzten Tagen sind im Bereich des Geierswalder Sees auf sächsischer und brandenburgischer Seite mehrere Tiere an der Tierseuche verendet. 

Zum Stand 31.05.2024 sind im Landkreis OSL bisher seit dem ersten ASP-Fall im November 2022 insgesamt 18 Fälle der ASP bestätigt. Mit dem aktuellen Verdachtsfall kommt ein weiterer Fall hinzu, bei dem der Fundort erneut im OSL-Gebiet liegt, dieses Mal jedoch innerhalb der Begrenzung durch die als Präventionsmaßnahme errichteten Wildabwehrzäune.

Der Verdachtsfall wurde am Donnerstag, 30.05., nördlich von Kleinkoschen gefunden und am Freitag, 31.05., vom Landeslabor Berlin-Brandenburg bestätigt. Das darauffolgend erforderliche Untersuchungsergebnis des Friedrich-Löffler-Instituts steht aktuell noch aus (Stand: 04.06., 12 Uhr).

Die Bergbaufolgelandschaften in dem Fundbereich weisen eine sehr hohe Schwarzwilddichte auf. Im näheren Umfeld des Fundortes wurden bei Drohnenerkundungen mehr als 200 Stück Schwarzwild gezählt. Es ist davon auszugehen, dass das Seuchengeschehen schnell zunehmen und weitreichende Auswirkungen auf die dort vorhandene Population haben kann.

Bestehende und neue Maßnahmen zur Seuchenbekämpfung
Ziel der bestehenden, intensivierten und neu eingeleiteten Maßnahmen ist es, keinen Seuchenherd entstehen zu lassen und eine weitere Ausbreitung der Seuche zu verhindern. Hohe Priorität hat dabei, dass die Landwirtschaft in OSL geschützt wird. Durch eine Eingrenzung der Seuche ist aktuell keine Erweiterung bzw. Festlegung von Restriktionszonen erforderlich. Diese umfassen auch Regelungen für Anbau, Haltung und Vertrieb der Landwirte. Die Seuchenbekämpfung wendet präventiv Auswirkungen auf bzw. Einschränkungen für die Landwirtschaft ab und trägt dazu bei, dass sich die Wahrscheinlichkeit eines Eintrags der Seuche in Schweinehaltungen minimiert.
Die Maßnahmen sorgen zudem dafür, leidvolles Verenden der Wildtiere zu vermeiden und die Ansammlung von infizierten und sterbenden Tieren in Wäldern und auch wohnortnahen Bereichen zu verhindern.

Der Bereich des potenziell akuten Seuchengeschehens erstreckt sich rund um den Fundort nördlich von Kleinkoschen über die umliegenden Bergbaufolgelandschaften und Gegenden zwischen Sedlitzer See und Partwitzer See sowie den Landgebieten dazwischen (rund 1.000 Hektar). Daraus ergibt sich ein Gebiet, welches seit Ende der vergangenen Woche intensiv vom OSL-Veterinäramt im Auge behalten wird. Es erfolgt zudem ein beständiger Austausch mit den Kollegen aus Sachsen.
Seit dem 31.05. wurden durch das Veterinäramt adhoc Maßnahmen ergriffen, um ein potentielles Seuchengeschehen schnellstmöglich einzudämmen und eine weitere Ausbreitung in das Kreisgebiet und insbesondere in Richtung der Stadt Senftenberg bzw. weiter in Richtung der Autobahn A13 zu verhindern.

Das Gebiet wird intensiv per Drohnen abgesucht. So kann erfasst werden, ob Schwarzwild vorhanden ist und es ist mit der Beobachtung der Tiere über die Drohne auch möglich Verdachtsaussagen zum Zustand der Tiere zu generieren, sodass Mitarbeitende des Veterinäramtes mit Unterstützung von Jagdausübungsberechtigten gezielt auffällige und möglicherweise betroffene Tiere in dem dicht bewachsenen Gebiet ausfindig machen und Totfunde bergen können. 
Aufgrund der Größe des Gebietes ist geplant, die Suche aus der Luft mit weiteren Maßnahmen zu unterstützen. Hierbei wird voraussichtlich am Montag, 10. Juni ein Hubschrauber zum Einsatz kommen.

Eine allgemeine Fallwildsuche verspricht durch den dichten Bewuchs kaum Erfolge und könnte zudem einen Bewegungsdruck in der Population erzeugen.
Aus dem Grund wurde am 31.05. den zuständigen Jägern ein Jagdverbot ausgesprochen. Damit soll eine geringstmögliche Bewegung der Wildschweine und damit eine Abwanderung in andere Gebiete verhindert werden. Mit den Jägern wurde abgestimmt, dass die Population über Lebendfallen reduziert bzw. Tiere entnommen werden können, um Krankheitsketten zu unterbrechen oder das leidvolle Verenden an der Seuche zu verhindern. Die Installation der Lebendfallen hat am 4. Juni begonnen.

In dem Areal rund um den Fundort wurden alle Tore des Wildabwehrzaunes mit Zahlenschlössern verschlossen. Dadurch ist sichergestellt, dass die Tore nicht durch unaufmerksames oder unbedachtes Verhalten offenstehen. In Fällen, in denen das Passieren unbedingt erforderlich ist, ist das Veterinäramt des Landkreises telefonisch zu kontaktieren (unter 03573-870 4400). Dies gilt insbesondere für Landwirte, die innerhalb des Bereiches Flächen bewirtschaften.

Aktuell werden außerdem mögliche Wanderbewegungen des Schwarzwildes im Bereich Kleinkoschen analysiert. Im Ergebnis wird der Bau eines weiteren Festzaunes folgen, der den nördlichen und südlichen Kreis und eine weitere Ausbreitung in Richtung B169 verhindern sollen. Die aktuelle Planung lässt noch keine verbindliche Kommunikation des Zaunverlaufs zu. Das Veterinäramt befindet sich in der Abstimmung mit den Kommunen.

Aktuell ist noch keine Anpassung der Restriktionszonen rund um den Fundort erforderlich. Es gilt weiterhin die Tierseuchenallgemeinverfügung zur Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest (ASP) vom 29. Februar 2024, siehe www.osl-online.de/asp

Was gilt und verändert sich für Bürgerinnen und Bürger?
Hinweise und Regelungen
Es gelten die verbindlichen Regelungen der weiterhin gültigen Tierseuchenallgemeinverfügung zur Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest (ASP) vom 29. Februar 2024. Die angeordneten Regeln beziehen sich vor allem auf Jagdausübungsberechtigte und Tier- sowie Schweinehalter. Bürgerinnen und Bürger sind in bestimmten Restriktionszonen dazu verpflichtet, ihre Hunde an der Leine zu führen. Im gesamten Landkreis ist das Aufstellen und Freihalten von Wildabwehrzäunen zu dulden. Aufgrund des aktuellen Fundes wurden bisher keine neuen Regelungen angeordnet.
Es bestehen keine Einschränkungen für den Tourismus.

Der Landkreis gibt allen Bürgerinnen und Bürger sowie Gästen wichtige Hinweise an die Hand:

Bewusstsein für auffälliges und möglicherweise gefährliches Verhalten der Wildschweine:
Infiziertes Schwarzwild entwickelt mit zunehmender Schwere der Erkrankung Fieber. Fieberndes Schwarzwild kann eine Gefahr für Menschen darstellen, daher sich die Tiere in dem Zustand möglicherweise anders verhalten.
Fiebernde Wildschweine sind auf der drängenden Suche nach Wasser zum Trinken und Abkühlen und könnten sich in einer Vielzahl und auch bei Tageslicht in der Nähe von Gewässern aufhalten.

Schutzmaßnahmen unterstützen:
Halten Sie die Tore entlang der ASP-Schutzzäune unbedingt geschlossen.

Totfunde dem Veterinäramt melden (03573 870-4400)
Wenn Sie totes Schwarzwild entdecken, egal ob in Stadt, im Wald oder als Unfallwild an der Straße, halten Sie Abstand und melden Sie den Fund unter Angabe des Fundortes und der Anzahl der gefunden Tiere an das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt unter der Telefonnummer: 03573 870-4400; (alternativ senden Sie die Meldung an ). Der ASP-Virus ist auch in einem toten Tier noch über Monate hin aktiv und kann so beim Verbleiben des Tieres in der Natur dazu führen, dass sich andere Tiere infizieren. Für den Menschen selbst besteht keine Infektionsgefahr. Sie können jedoch Überträger der Krankheit sein und so weiteres Schwarzwild oder Hausschweine infizieren.

Hinweisschilder beachten
Bei kurzfristigen Maßnahmen werden vom Veterinäramt Hinweisschilder an den Zäunen angebracht. Diese sind zu beachten.

Auf der Internetseite www.osl-online.de/asp stehen diese allgemeinen Verhaltenshinweise außerdem als übersichtliches Infoblatt zum Download zur Verfügung.

Insbesondere im Bereich rund um Kleinkoschen kann ein Aufeinandertreffen von Schwarzwild und Menschen grundlegend vermieden werden. Ein Großteil des Gebietes sind ehemalige Kippenflächen. Bürgerinnen und Bürger haben die Sperrbereiche und Verhaltensanforderungen der Lausitzer und Mitteldeutsche Bergbau-Verwaltungsgesellschaft mbH (LMBV) zu beachten. Sperrbereiche sind durch die Beschilderung „Sperrbereich –  Betreten verboten – Lebensgefahr“ kenntlich gemacht.

Mit der Beachtung und Einhaltung der zuvor genannten Hinweise unterstützen sie den wirksamen Erfolg der Maßnahmen, die aktuell von Kreisverwaltung, Jägern, Drohnenfliegern, freiwilligen Helfern der Fallwildsuche und Zaunbauern mit intensiven Mühen eingeleitet und umgesetzt werden. Bürgerinnen und Bürger sowie Gäste können so einen wichtigen Teil dazu beitragen, dass sich die Tierseuche nicht weiter ausbreitet und bestmöglich eingedämmt werden kann.

Informationen zur ASP finden Sie unter www.osl-online.de/asp