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Einschränkung der Fahrbahnbreite wegen Einsturzgefahr in der Wilhelm-Külz-Straße in Lauchhammer-Ost
Einschränkung der Fahrbahnbreite wegen Einsturzgefahr in der Wilhelm-Külz-Straße in Lauchhammer-Ost
Die Breite der Fahrbahn in der Wilhelm-Külz-Straße vor der Hausnummer 39 ist ab sofort durch die Ausweitung des Sicherungszaunes auf den Straßenbereich eingeengt. Grund ist eine Erhöhung der Einsturzgefahr von Teilen des leerstehenden Gebäudes.
Der Eigentümer der Immobilie hat den durch die zuständige Bauordnungsbehörde verfügten Maßnahmen zur Sicherung des Objektes rechtlich widersprochen. Bis zur endgültigen Entscheidung durch ein Gericht bleibt den verantwortlichen Behörden keine andere Möglichkeit als Gefahrenabwehr durch zusätzliche Sicherung des öffentlichen Verkehrsbereiches.
Daher hat der Landkreis in Abstimmung mit der Stadtverwaltung Lauchhammer entschieden, zum Schutz von Passanten und anderen Verkehrsteilnehmern die Sicherung durch den Bauzaun auf den Straßenbereich auszudehnen, nachdem das teileingestürzte Dach zuletzt weiter nachgab und Teile davon auf den Gehweg stürzten.
Bild zur Meldung: Eingeschränkte Fahrbahnbreite in der Wilhelm-Külz-Straße