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Ausschreibung zur Besetzung einer Schiedsstelle
Pressemitteilung
Ausschreibung zur Besetzung einer Schiedsstelle
Die Stadt Lauchhammer hat die Pflichtaufgabe, zur Durchführung des Schlichtungsverfahrens über streitige Rechtsangelegenheiten Schiedsstellen einzurichten und zu unterhalten.
Die Aufgaben der Schiedsstellen werden von Schiedsfrauen und Schiedsmännern (Schiedspersonen) wahrgenommen. Sie sind ehrenamtlich tätig.
Die Stadt Lauchhammer hat zwei Schiedsstellen. Für jede Schiedsperson wird eine Stellvertretende Schiedsperson bestellt. Der Schiedsstellenbereich 1 umfasst den Stadtteil Lauchhammer-Mitte und die Ortsteile Kleinleipisch und Grünewalde. Der Schiedsstellenbereich 2 umfasst die Stadtteile Lauchhammer-Ost, Lauchhammer-Süd, Lauchhammer-West und den Ortsteil Kostebrau.
Für die Schiedsstelle 1 wird eine Schiedsperson gesucht.
Die Schiedsperson muss nach ihrer Persönlichkeit und ihren Fähigkeiten für das Amt geeignet sein.
Sie muss das Wahlrecht besitzen, das fünfundzwanzigste Lebensjahr vollendet haben und in der Stadt Lauchhammer wohnhaft sein.
Die Schiedsperson wird von der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lauchhammer für die laufende Wahlperiode 2021 bis 2026 gewählt.
Wer in den Schiedsstellen bei der außergerichtlichen Konfliktlösung ehrenamtlich tätig werden möchte, wird gebeten, seine Bereitschaft schriftlich bis zum 15. November 2024 in der Stadt Lauchhammer, z.Hd. Herrn Wieland Roselt, Liebenwerdaer Straße 69, zu erklären.
Bild zur Meldung: Symbol Schiedsstelle