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Kindertagespflege in der Stadt Lauchhammer

Die Kindertagespflege ist neben den institutionellen Angeboten der Kindertagesbetreuung in Kindertagesstätten eine familienergänzende Form der Betreuung für Kinder, vor allem in den ersten Lebensjahren. Aber auch für Kinder im Kindergarten- oder Hortalter ist die Betreuung möglich, wenn der Betreuungsbedarf nicht durch die Kindertagesstätte und auch nicht familiär abgesichert werden kann.
Dies gilt auch für das Wochenende.


In der Kindertagespflege wird ein Kind stundenweise oder ganztags durch eine Kindertagespflegeperson betreut. Kinder finden in der Kindertagespflegefamilie eine kontinuierliche, liebevolle Betreuung bei gleich bleibenden Bezugspersonen. So werden die individuellen Bedürfnisse der Kinder als auch der Eltern besonders berücksichtigt. In einer Gemeinschaft von bis zu 5 Kindern können Gruppenerfahrungen im kleinen überschaubaren Rahmen gemacht werden. Dies ermöglicht soziales Lernen ebenso wie die Auswahl an Spielpartnern.


Im Rahmen des Prüfverfahrens zur Erteilung der Erlaubnis zur Kindertagespflege durch das zuständige Jugendamt haben die Kindertagespflegepersonen nachgewiesen, dass sie sich durch ihre Persönlichkeit, Sachkompetenz und Kooperationsbereitschaft auszeichnen und über vertiefte Kenntnisse der Kindertagespflege verfügen. Da die Betreuung der Kinder in der Regel in der Wohnung der Kindertagespflegepersonen erfolgt, wurden auch die räumlichen Bedingungen hinsichtlich einer sicheren und kindgerechten Ausstattung sowie eines kinder- und familienfreundlichen Wohnumfeldes überprüft.


Die Kindertagespflegepersonen arbeiten nach den Grundsätzen der Kindertagesbetreuung, welche gesetzlich geregelt sind und gleichermaßen für die Kindertageseinrichtungen und die Kindertagespflege gelten.


Die Nutzung der „Grenzsteine der Entwicklung“ zur Ermittlung des Entwicklungsstandes der Kinder ist Qualitätsstandard in der Kindertagespflege. Die Grundsätze der elementaren Bildung geben der Bildungsarbeit einen Rahmen. Die Arbeit ist konzeptioniert und wird fachlich durch die Praxisberatung des Jugendamtes begleitet.


Die Voraussetzungen für die Betreuung des Kindes in einer öffentlich geförderten Kindertagespflegestelle sind die gleichen wie für die Betreuung des Kindes in einer Kindertagesstätte.


Es besteht die Möglichkeit der 10 Tage umfassenden kostenfreien Eingewöhnung in die Kindertagesbetreuung. Diese kann 4 Stunden täglich erfolgen.


Für die Betreuung des Kindes wird eine Gebühr erhoben. Diese richtet sich nach dem Einkommen der Eltern, der Zahl der unterhaltsberechtigten Kinder sowie dem Betreuungsumfang.


Neben einer Kostenerstattung für die Versorgung des Kindes sind in der Regel durch die Eltern keine weiteren Kosten an die Tagespflegepersonen zu zahlen.


Weitere Rahmenbedingungen, wie z. B. Gesundheitsvorsorge, Schweigepflicht, die Absicherung der Tagesbetreuung bei Ausfallzeiten der Kindertagespflegeperson (Urlaub etc.) sowie des gesetzlichen Unfallversicherungsschutzes, sind mit der „Kita-Betreuung“ vergleichbar.


In der Regel erfolgen individuelle Vereinbarungen mit den Kindertagespflegepersonen schriftlich, z. B. über die Höhe des Essengeldes,  Erkrankung des Kindes, Mitnahme des Kindertagespflegekindes im Auto u. v. m.


Das Kindertagespflegeverhältnis kann durch die Eltern jederzeit beendet werden.


Haben wir Ihr Interesse an der Kindertagesbetreuung im Rahmen der Kindertagespflege geweckt?

Dann wenden Sie sich an die Stadt Lauchhammer, Liebenwerdaer Str. 69, 01979 Lauchhammer, Tel.: 03574 488-301. Wir stehen für Ihre Fragen sowie für die Vermittlung einer Kindertagespflegestelle gern zur Verfügung.